Das Cannabisgesetz (CanG) sorgt nicht nur für eine umfangreiche Debatte unter Politikern und Experten über potenzielle Vor- und Nachteile, sondern stellt auch Arbeitsschutzverantwortliche vor neue Herausforderungen.

Viele Jahre wurde diskutiert, warum Cannabisprodukte, die derzeit noch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt sind, nicht legalisiert werden, wo doch Alkohol und Nikotin ebenfalls viele gesundheitliche Schäden verursachen und sich negativ auf die Arbeitssicherheit auswirken können. Als eine Begründung für das Verbot von Cannabisbesitz und -handel galt, dass Alkohol und Nikotin als Genussmittel konsumiert werden und nicht, um einen "Vollrausch" zu erleben, wie das bei Cannabis-Produkten der Fall ist.

Viele Fachleute äußerten sich in der kontroversen Diskussion kritisch zur Gesetzesänderung und warnen vor einer Gleichsetzung von Alkohol und Cannabis. Entgegen dieser Empfehlungen wurden die rechtlichen Vorgaben im Umgang mit Cannabis-Produkten durch das neue Cannabisgesetz (CanG) 2024 geändert.

Das Gesetz zur Entkriminalisierung ist zum 1.4.2024 in Kraft getreten. Der Besitz von Cannabis ist damit im Rahmen der neuen gesetzlichen Bestimmungen erlaubt. Auch der kontrollierte Anbau von Hanfpflanzen ist straffrei, sofern er im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stattfindet.

Welche Auswirkung die Legalisierung auf die Gesellschaft hat, bleibt abzuwarten. Die Vorschriften zur Sicherung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit sowie Fürsorgepflichten des Arbeitgebers bleiben davon unberührt und fordern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch in Zukunft entsprechende Vorsicht. Arbeitgeber müssen Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen aktualisieren und geeignete Maßnahmen festlegen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Da Cannabisprodukte zukünftig auch ohne ärztliche Verordnung legal konsumiert werden können, sind für eine sichere Arbeitsumgebung klare betriebliche Regelungen und in Einzelfällen auch Kontrollmaßnahmen erforderlich.

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