In den einzelnen Bundesländern bestehen unterschiedliche Organisationsformen der Gewerbeaufsichtsämter. Da Unternehmen wissen sollten, wo sie ihre Ansprechpartner auf Seiten der Gewerbeaufsicht finden, hier ein Überblick über die Lage in den meisten der Bundesländer:

  • In Baden-Württemberg wurden im Rahmen der Verwaltungsreform die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zum 1. Januar 2005 aufgelöst und in die 4 Regierungspräsidien sowie in 44 Land- und Stadtkreise eingegliedert.
  • In Bayern wurden die 7 Gewerbeaufsichtsämter 2005 an die Regierungen der Bezirke angegliedert.
  • In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) seit 1998 die staatliche Arbeitsschutzbehörde. Sie überwacht den Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit der ca. 1,4 Mio. Berliner Beschäftigten, die technische Sicherheit von ca. 150.000 Berliner Betrieben und Anlagen und den technischen Verbraucherschutz für ca. 3,5 Mio. Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher.
  • In Hessen wurden die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter mit Wirkung vom 01.04.1993 aufgelöst und an ihrer Stelle Staatliche Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik errichtet. Diese wurden mit Wirkung vom 01.07.2002 zunächst in die drei Regierungspräsidien des Landes eingegliedert und mit Wirkung vom 22.12.2007 als eigenständige Behörden aufgelöst. Heute teilen sich die Aufgaben nach der Gewerbeordnung in Hessen mehrere Behörden, u. a. die Gemeinden (Gemeindevorstand), die kreisfreien Städte und Kreise (Magistrate und Kreisausschüsse), die Regierungspräsidien und die Industrie- und Handelskammern.
  • In Niedersachsen nimmt die Niedersächsische Gewerbeaufsichtsverwaltung mit ihren 10 Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern Aufgaben im Arbeits-, Gefahren-, Umwelt- und Verbraucherschutz wahr. Im Rahmen der Auflösung der Bezirksregierungen zum 01.01.2005 sind diese Ämter nunmehr direkt dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz und dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration unterstellt.
  • In Nordrhein-Westfalen wurden die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz und die Staatlichen Umweltämter zum 01.01.2007 aufgelöst und in die 5 Bezirksregierungen eingegliedert.
  • In Rheinland-Pfalz werden die Aufgaben der Gewerbeaufsicht durch die Struktur- und Genehmigungsdirektionen wahrgenommen.
  • In Schleswig-Holstein informiert und berät seit 2008 die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord die Betriebe und ihre Beschäftigten bezüglich der Rechtsvorschriften zum Arbeitsschutz und kontrolliert deren Einhaltung. Sie ist als Landesbehörde integriert in eine Unfallkasse.

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