Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Erwerbsminderung aus (s. § 43 SGB VI):

  • wegen teilweiser Erwerbsminderung, d. h., Versicherte sind "wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande …, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein." Die Rente soll die finanzielle Lücke schließen, die durch Teilzeitarbeit entsteht.

     
    Wichtig

    Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Eine sog. Berufsunfähigkeitsrente der Rentenversicherung erhalten nur noch Beschäftigte, die vor dem 2.1.1961 geboren sind. Danach sind Versicherte berufsunfähig, "deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden gesunken ist ... Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens 6 Stunden täglich ausüben kann" (§ 240 SGB VI). Das heißt, betroffene Personen könnten zwar aus gesundheitlichen Gründen noch eine Tätigkeit von 6 Stunden oder mehr ausüben, aber nicht mehr in ihrem erlernten oder einem gleichwertigen Beruf.

    Dagegen erhalten Versicherte, die nach dem 2.1.1961 geboren sind, keine sog. Berufsunfähigkeitsrente. Tätigkeiten sind unabhängig vom erlernten oder ausgeübten Beruf zumutbar, so muss z. B. ein leitender Angestellter ggf. auch als Verpacker arbeiten, soweit dies seine körperlichen Voraussetzungen zulassen.

  • wegen voller Erwerbsminderung, d. h., Versicherte sind "… außerstande … mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein."

Mehr als 90 % aller Erwerbsminderungsrentner beziehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

 
Wichtig

Hoher Anteil von Renten wegen voller Erwerbsminderung

Selbst wenn Beschäftigte noch 3 bis zu 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können, bietet der Arbeitsmarkt häufig keine Arbeit in Teilzeit. Die Rentenversicherung zahlt dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus.

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