Personen, die einen Gabelstapler fahren, müssen gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V 68 "Flurförderzeuge" intensiv ausgebildet werden. Neben der körperlichen Eignung, die durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nachgewiesen wird, müssen auch die theoretischen Kenntnisse sowie das fahrerische Können auf dem jeweiligen Arbeitsgerät unter Beweis gestellt werden.
- DGUV-V 68 "Flurförderzeuge"
- DGUV-I 208-004 "Gabelstaplerfahrer"
- DGUV-I 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis"
- DGUV-G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern"
- TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln"
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