Frühere Generationen von Gabelstaplerfahrern wurden auf ihrem Arbeitsgerät wie folgt eingewiesen: Man zeigte ihnen die Bedienungshebel, erklärte diese, ermahnte sie zu einer vorsichtigen Fahrt und wünschte viel Glück. Heutzutage verläuft die Ausbildung zum Führer von Flurförderzeugen, so die korrekte Bezeichnung, grundlegend anders.

"Schuld" daran sind die hohen Unfallzahlen, die früher bei diesem Arbeitsgerät vermeldet wurden. Es wurden nicht nur viele Unfälle verursacht, die Unfälle waren im Durchschnitt auch überaus schwer. Daher reagierten die Berufsgenossenschaften und erarbeiteten eine Vorgabe für die Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen, die in den zurückliegenden Jahren mehrmals überarbeitet und umbenannt wurde.

Beim Einsatz von Gabelstaplern kommt die DGUV-V 68 "Flurförderzeuge" zum Tragen, die u. a. fordert, dass der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen beauftragen darf, die für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind.

Die DGUV-G 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern" konkretisiert diese Forderung. Seit Inkrafttreten der DGUV-G 308-001 wird die Ausbildung erheblich intensiver und somit auch länger durchgeführt.

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