• Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen,
  • Mitwirkung bei Schulungen der Leiter der Unternehmen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung,
  • Analyse des Unfallgeschehens und Ableitung von Maßnahmen zur Unfallverhütung,
  • Beratung beim Kauf von Geräten und Anlagen hinsichtlich technischer Sicherheit,
  • Hinweise zur sicheren Installation und Inbetriebnahme von Anlagen der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (z. B. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern),
  • Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung von Gefährdungen:[1]
  • Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV,
  • Beratung zu den Fragen: Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen, Umgang mit und Lagerung von Gefahrstoffen, Sicherheit bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen, organisatorische Voraussetzungen zur Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften,
  • Beratung zur Erarbeitung von Dokumentationen: Brandschutzordnung, Alarm- und Rettungsplan, Einhaltung von Prüfpflichten,
  • Beratung zum Einsatz bzw. Tragen von persönlicher Schutzausrüstung,
  • Durchführung orientierender Messungen am Arbeitsplatz bezogen auf Gefahrstoffe, Lärm, Klima, Beleuchtung,
  • Hotline für die Lösung akuter Problemfälle.
[1] Freier/Gruber: Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnik, 4. Aufl. 2005,

Gruber/Mierdel: Leitfaden für die Gefährdungsbeurteilung, 7. Aufl. 2005.

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