Der zunehmende Missbrauch von Abmahnungen, durch den sich schwarze Schafe unter den Anwälten auf Kosten von Kleinunternehmen und Bloggern bereichern, soll durch eine geänderte Gesetzeslage eingedämmt werden.
Immer wieder sehen sich Gewerbetreibende oder auch Blogger im Internet schon bei kleinsten Verstößen gegen rechtliche Vorgaben mit Abmahnungen konfrontiert, durch die oftmals beträchtliche Kosten verursacht werden.
Eigenwilliger Erwerbszweig
Zu einem nicht unerheblichen Teil gehen diese Abmahnungen jedoch auf dubiose Anwälte zurück, die sich mehr oder weniger darauf spezialisiert haben, Internetangebote auf Korrektheit zu überprüfen und schon bei Bagatelldelikten in Zusammenarbeit kostenpflichtige Abmahnungen versenden.
Erhebliche finanzielle Belastungen drohen
Diesen Missbrauch will Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) jetzt eindämmen. Dazu wird derzeit am Ministerium ein Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem vor allem die finanziellen Anreize für derartige Abmahnungen deutlich verringert werden sollen. Bislang lassen sich selbst bei kleinsten Verstößen für eine Abmahnung erhebliche Kosten in Rechnung stellen, die vor allem für Kleinstunternehmen und Selbstständige eine durchaus existenzbedrohende Belastung darstellen können.
Kostenersatz bei Missbrauch angekündigt
In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung kündigte die Ministerin an, dass mit dem geplanten Gesetzesentwurf daher zum einen die Abmahnkosten gesenkt werden sollen, um das Geschäft mit den Massenabmahnungen weniger lukrativ zu machen. Zudem soll die Möglichkeit für die Abmahnenden, sich einen Gerichtsstandort aussuchen zu können, eingeschränkt werden.
Bislang ist es so, dass in einem Verfahren gegen einen Abgemahnten, der keine Unterlassungserklärung abgibt, die Kläger die freie Gerichtswahl haben. Die Kläger können sich daher solche Gerichte aussuchen, von denen bekannt ist, dass sie in derartigen Fällen meist zugunsten der Abmahner entscheiden.
Schließlich sollen durch die Gesetzesänderung missbräuchlich Abgemahnte künftig einen Anspruch auf Kostenersatz erhalten, was z. B. Massenabmahner zusätzlich abschrecken soll.
Es wird allerdings auch darauf zu achten sein, dass die Neuregelung wirklich nur Missbrauch verhindert und nicht berechtigte Abmahnungen stark erschwert oder hier für "weiße Schafe" eine Arbeit zum Selbskostenpreis erfordert.
- Auch die Kaufprämie verhilft der E-Mobilität nicht zum Durchbruch
- Das sind die Stärken des deutschen Maschinenbaus
- Stillstand auf der Überholspur
- In die Türkei gehen vor allem Autos und Zubehör
- CeBIT will Schaufenster für die digitale Zukunft sein
- Export wird zum Turbo für die deutsche Konjunktur
- Kleinunternehmen dominieren die EU-Firmenlandschaft
- 300 Millionen Euro für Startup-Gründerfonds
- Immer weniger Menschen machen sich selbstständig
- Der deutsche Strommix im Wandel
- Die "Big Five" erfolgreicher Führungskräfte
- 10 Ideen für smarte Rabatte
- So finden Sie die Stärken und Schwächen Ihrer Firma
- Die Top 10 der wachstumsstärksten Unternehmen in Deutschland
- So viel Geld soll der EU-Beitritt der Türkei kosten
- Was Kunden wirklich wollen
- WhatsApp Business richtig nutzen
- Die 10 wichtigsten Handelstrends der Zukunft
- Härtere Auflagen für die Geldautomaten-Branche
- Diese Fragen stellen kluge Unternehmer
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden