
Steuerzahler, die Depots voller Aktien haben, sollten prüfen, ob es sinnvoll ist, jetzt auszusteigen. Unter Umständen können die Gewinne dann steuerfrei vereinnahmt werden.
"Zwar gibt es die alte Spekulationsfrist nicht mehr", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. Dennoch könnten Gewinne steuerunbelastet mitgenommen werden, wenn sich noch alte Verluste gegengerechnen lassen. Zu den Altverlusten zählen die Verluste vor der Einführung der Abgeltungsteuer. Sie können nur noch mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen bis Ende 2013 verrechnet werden.
Verkaufen und gleich wieder kaufen
Danach ist eine Verrechnung nur noch mit Gewinnen aus Verkäufen von Sachwerten wie Immobilien oder Edelmetallen möglich. "Da solche Verkäufe nicht so oft vorkommen, besteht die Gefahr, dass die Altverluste verfallen", warnt Käding. Insofern kann es günstig sein, sie für die Mitnahme von Kursgewinnen zu nutzen. Auch wenn die Papiere verkauft wurden, kann man von weiteren Kurssteigerungen profitieren, indem man die Papiere dann gleich wieder kauft. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass diese Verfahrensweise in Ordnung ist, wenn unterschiedliche Preise beim Verkauf und beim Rückkauf vorlagen (Az.: IX R 60/07). Ob der erneute Kauf am gleichen Tag erfolgte, ist unerheblich.
Schlagworte zum Thema: Altverlust, Verrechnung, Einkünfte aus Kapitalvermögen Aktien, Aktien
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