
Finanzberater, die nur auf Honorarbasis arbeiten, sind hierzulande bisher eine Rarität. Der Markt wird von Vermittlern beherrscht, die Provisionen kassieren. Das will die schwarz-gelbe Koalition ändern.
Verbraucher sollen bei Finanzprodukten verstärkt auf unabhängige Anlageberater setzen können, die mit Kunden ein Honorar vereinbaren statt Provisionen zu kassieren. Die schwarz-gelbe Koalition will dazu die sogenannte Honorarberatung stärken und als Alternative zum verbreiteten Provisionsmodell gesetzlich regeln. Nach einem bekanntgewordenen Referentenentwurf müssen Honorarberater einen ausreichenden Marktüberblick haben. Sie dürfen nur gegen Honorar des Kunden beraten. Der Honorar-Anlageberater darf sich zudem nicht auf eigene Finanzinstrumente oder solche Anlagen beschränken, die von ihm nahestehenden Finanzfirmen angeboten werden. Honorarberater erhalten keine Provision von Anbietern und vereinbaren mit jedem Kunden für ihre Dienstleistung ein Entgelt. Unterstellt wird, dass sie als unabhängige Experten das geeignete Produkt verkaufen und weniger das, an dem sie viel verdienen. Allerdings ist eine solche Beratung nicht immer preiswert. Viele Sparer und Anleger sind auch nicht bereit, dafür direkt zu zahlen.
Bundesweit nur 1.400 Honorarberater
Als Alternative zu den mächtigen Vertriebsorganisationen, Banken und Versicherern sind provisionsfreie Honorarberater bislang eher die Ausnahme im deutschen Finanzgewerbe. Geldanlagen werden nach wie vor vor allem auf Provisionsbasis vermittelt, auch wenn hier inzwischen mehr Transparenz und Offenlegung der Gelder eingefordert wird. Die Zahl derer, die Dienste nur gegen Honorar verkaufen und keine Provisionen kassieren, ist verschwindend gering im Vergleich zu den mehreren hunderttausend Vermittlern auf Provisionsbasis. Dem Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) gehören laut Geschäftsführer Dieter Rauch rund 500 Unternehmen mit nur etwa 1.400 Honorarberatern an.
Vorschlag der EU-Kommission
Ein Grund für das bisherige Nischendasein ist, dass Kunden sich wegen fehlender Transparenz nicht bewusst entscheiden können. Das liegt auch an begrifflichen Ungenauigkeiten, da es kein klares Berufsbild des Honorarberaters gibt. Das Verbraucherschutzministerium legte 2011 Eckpunkte zum Berufsbild vor, die SPD brachte ein Konzept ein. Jetzt folgt der Referentenentwurf des Finanzministeriums. Zur Vorgabe, dass diese Berater nur gegen Honorar arbeiten dürfen, heißt es darin ergänzend: In Fällen, in denen Finanzinstrumente nicht provisionsfrei erhältlich sind, dürfe der Honorarberater Zuwendungen von Dritten annehmen, "wenn diese unverzüglich und ungemindert an den Kunden weitergeleitet werden". Der Gesetzentwurf orientiere sich auch am Vorschlag der EU-Kommission für ein vergleichbares Konzept.
Sieling: Mehr begriffliche Klarheit schaffen
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte, mit einer gesetzlichen Regelung zur Honorarberatung werde der Einstieg in eine Alternativkultur der Bankberatung geschaffen. "Hier wird ein Interessenkonflikt von vornherein vermieden." Dem Verbraucher müsse klar sein, mit wem er es zu tun hat: Mit einem Vermittler auf Provisionsbasis oder mit einem unabhängigen Berater. SPD-Experte Carsten Sieling nannte die Pläne von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ernüchternd. "Ich fürchte: Wird dieser Entwurf Realität, wird die Honorarberatung auch in Zukunft ein Nischendasein fristen müssen." Es sei unverständlich, dass nicht mehr begriffliche Klarheit geschaffen werde: "Wer Provisionen erhält, der vermittelt, wer unabhängig auf Honorarbasis tätig ist, der berät." Es könne nicht sein, dass Vermittler, die allein vom Verkauf von Finanzprodukten profitieren, sich weiter "Berater" nennen dürfen, sagte Sieling. Ähnlich äußerte sich VDH-Chef Rauch. Es müsse auch eine Bezeichnungspflicht für Finanzanlage-Vermittler geben. Nur so könnten Kunden unterscheiden. Grundsätzlich gingen die Pläne in die richtige Richtung. So dürfe es auch keine Mischmodelle geben.
Schlagworte zum Thema: Anlageberatung, Provision, Honorar, Bankgespräch
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