
Der Bundesgerichtshof (BGH) verlangt Transparenz: Bankkunden haben nach einer Entscheidung des BGH künftig einen Anspruch darauf, von Anlageberatern auf versteckte Provisionen zugunsten der Bank hingewiesen zu werden.
Die BGH-Richter folgten zwar der Revision der beklagten Bank. Sie hoben ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom Februar 2012 auf, das dem Kläger einen Schadenersatzanspruch gegen die Bank gab. In der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung werden Banken aber ab dem 1. August dazu verpflichtet, solche Provisionen in der Anlageberatung transparent zu machen.
"Kick-Backs" müssen offengelegt werden
In dem konkreten Fall ging es um die Investition eines Geschäftsmanns, der 1996 auf den Rat der Bank hin umgerechnet rund 25 Millionen Euro in ein Immobilienprojekt steckte. Für die Vermittlung des Abschlusses erhielt die Bank von den Initiatoren der Immobiliengesellschaft eine Provision von nahezu 700.000 Euro. Die Gesellschaft musste dann 2005 in Insolvenz gehen. Die Bank habe sich beim Verschweigen der Provision nichts zuschulden kommen lassen, da die Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht klar gewesen sei, urteilten die Karlsruher Richter. In neuerer Zeit habe es aber mehrere Gesetzesnovellen gegeben, die den Vertrieb von Kapitalanlagen "einem nahezu flächendeckenden Transparenzgebot unterworfen" hätten. Deswegen müssten versteckte Provisionen, sogenannte "Kick-Backs", künftig ausgewiesen werden.
>> Lesen Sie auch: "Verheerendes Ergebnis" bei Beratungsprotokollen
Schlagworte zum Thema: Bundesgerichtshof (BGH), Geldanlage
- Anleger meiden nachhaltige Kapitalanlagen
- Wie digitale Buchhaltung den Berufsalltag erleichtert
- Experten warnen vor EU-Plänen zum Insolvenzrecht
- Wer investiert in DAX-Unternehmen?
- Nur in Belgien ist die Abgabenlast höher als bei uns
- Neue Regeln in EU-Zahlungsverkehr bringen goldene Zeiten für Fin-Techs
- Transparenzregister soll die wahren Eigentümer enthüllen
- Deutsche Börse startet neues Segment für KMU
- 2016 erneut weniger Firmeninsolvenzen
- Deutsche Wirtschaft legt Jahresendspurt hin
- Fahrtenbuch: Vorteile und Ermittlung des Privatanteils
- Achtung bei Geschenken an Geschäftspartner
- Firmenwagen: Leasing oder Finanzierung?
- Wenn der Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt
- Diese Möglichkeiten haben Sie
- Wie ein Gemeinschaftskonto zur Steuerfalle wird
- Die Rolle des Steuerberaters in der Betriebsprüfung
- Darauf achtet das Finanzamt besonders
- Riesige Unterschiede bei der Gewerbesteuer
- Wenn der Geldautomat nicht korrekt auszahlt
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden