
Die europäische Finanztransaktionssteuer wird laut einem Pressebericht mehr Finanzprodukte treffen als ursprünglich vorgesehen.
Die Vorkehrungen "gegen Steuervermeidung" müssten "verstärkt werden", zitiert das "Handelsblatt" aus einem neuen Gesetzentwurf der EU-Kommission. Damit wollten die elf teilnehmenden EU-Staaten verhindern, dass Banken und Fonds auf Handelsplätze außerhalb des Geltungsbereichs der Steuer ausweichen. Dafür solle im neuen Gesetzesentwurf das Emissionsprinzip sorgen. Ihm zufolge werden alle Geschäfte mit solchen Finanztiteln besteuert, die in den elf Teilnehmerstaaten ausgegeben werden. Das gelte auch dann, wenn diese Geschäfte an einem Finanzplatz außerhalb der teilnehmenden Länder, wie beispielsweise in London, abgewickelt werden.
Gesetzentwurf kommt Mitte des Monats
Wenn Finanztitel "einen klaren Bezug" zu einem der elf Staaten hätten, müsse die Finanzsteuer auf jeden Fall entrichtet werden, "auch wenn keine an dem Geschäft beteiligten Parteien in einem Teilnehmerstaat angesiedelt ist", zitiert das Blatt aus dem Entwurf. Den will der EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta Mitte des Monats vorlegen. Der Steuersatz dürfte laut früheren Gesetzesentwürfen bei 0,1 Prozent für den Umsatz mit Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent beim Handel mit Derivaten liegen.
Schlagworte zum Thema: Finanztransaktionssteuer, EU, Gesetzentwurf, Aktien, Derivat, Anleihe
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