
Nach Personengesellschaften und Einzelkaufleuten werden auch kleine Kapitalgesellschaften bei der Bilanzierung entlastet.
Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, wonach Kleinstbetriebe ihre Jahresabschlüsse nicht mehr veröffentlichen müssen, sondern sie einfach bei der zuständigen Behörde hinterlegen können. Darüber hinaus dürfen sie bei der Aufstellung ihrer Bilanz auf einen Anhang verzichten. Die jährliche Entlastung für die Wirtschaft soll sich Schätzungen zufolge auf 36 Millionen Euro summieren. Als Kleinstbetriebe gelten Kapitalgesellschaften mit höchstens zehn Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von weniger als 700.000 Euro oder einer Bilanzsumme von unter 350.000 Euro. Vor drei Jahren waren bereits Personengesellschaften und kleine Kaufleute von Bilanzierungs- und Buchführungspflichten befreit worden.
Schlagworte zum Thema: Bilanz, Jahresabschluss, Kleinstbetrieb, Veröffentlichungspflicht
- Anleger meiden nachhaltige Kapitalanlagen
- Wie digitale Buchhaltung den Berufsalltag erleichtert
- Experten warnen vor EU-Plänen zum Insolvenzrecht
- Wer investiert in DAX-Unternehmen?
- Nur in Belgien ist die Abgabenlast höher als bei uns
- Neue Regeln in EU-Zahlungsverkehr bringen goldene Zeiten für Fin-Techs
- Transparenzregister soll die wahren Eigentümer enthüllen
- Deutsche Börse startet neues Segment für KMU
- 2016 erneut weniger Firmeninsolvenzen
- Deutsche Wirtschaft legt Jahresendspurt hin
- Fahrtenbuch: Vorteile und Ermittlung des Privatanteils
- Achtung bei Geschenken an Geschäftspartner
- Firmenwagen: Leasing oder Finanzierung?
- Wenn der Arbeitgeber die Studiengebühren übernimmt
- Diese Möglichkeiten haben Sie
- Wie ein Gemeinschaftskonto zur Steuerfalle wird
- Die Rolle des Steuerberaters in der Betriebsprüfung
- Darauf achtet das Finanzamt besonders
- Riesige Unterschiede bei der Gewerbesteuer
- Wenn der Geldautomat nicht korrekt auszahlt
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden