Was für Arbeitnehmer einen guten Chef oder eine gute Chefin auszeichnet, zeigt eine Umfrage des Personaldienstleisters ManpowerGroup. Demnach können Vorgesetzte vor allem durch Wertschätzung, ehrliches Feedback und Interesse an den Menschen punkten (zum Vergrößern auf "Infografik" klicken).
Von fiesen Vorgesetzten können viele Arbeitnehmer ein Liedchen singen. Zu viel Gemecker, schlechte Kommunikation oder mangelnde Wertschätzung der Mitarbeiter – nicht jeder, der eine Führungsposition bekleidet, hat auch die Fähigkeit, seine Mitarbeiter bei Laune zu halten. 91 Prozent der Befragten finden es wichtig, dass ihre Leistung gewürdigt wird und sie konstruktive Rückmeldung erhalten. 86 Prozent der Befragten gaben außerdem an, dass es ihre Jobzufriedenheit erhöhe, wenn ihnen etwas zugetraut, also Verantwortung übertragen und neue fachliche Herausforderungen gefördert werden, wie die Grafik von Statista zeigt. Außerdem sollten Vorgesetzte ein effektives Fehlermanagement beherrschen, sagen 60 Prozent der knapp 800 befragten Berufstätigen. Wer also eine gute Führungskraft werden will, muss vor allem so genannte Softskills, also soziale und kommunikative Kompetenzen mitbringen, um auf Dauer zufriedene Mitarbeiter zu haben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Schlagworte zum Thema: Führungskraft
- So verbreitet sind Firmenwagen
- Wie viel Frauen in Europa weniger verdienen
- Mädchen wollen ins Büro, Jungen unter's Auto
- Was eine gute Führungskraft ausmacht
- Spähsoftware am Arbeitsplatz unzulässig
- Immer mehr Firmen setzen auf Fachwissen und Erfahrung
- Zeitarbeit als Brücke zur festen Beschäftigung
- IG Metall macht Arbeitszeit zum beherrschenden Tarifthema
- Was Millennials beim Arbeitgeber wichtig ist
- „Who’s Perfect“ – maximale Flexibilität dank Telefonanlage aus der Cloud
- Kein Urlaub für Mutter-Kind-Kur nötig
- Chef muss Nebenjob in der Elternzeit genehmigen
- Die Wahl der Mittel: Ermahnung oder Abmahnung?
- Sonn- und Feiertagszuschläge dürfen nicht gepfändet werden
- Arbeitgeber muss Schutzkleidung stellen
- EuGH: Urlaub verfällt nicht durch Elternzeit
- Wann der Chef an den Mitarbeiter-PC darf
- Elternzeit darf im Zeugnis erwähnt werden
- So können Sie ein Wettbewerbsverbot nachträglich aufheben
- Betriebsferien müssen frühzeitig angekündigt werden
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden