
Mit dem Schutzschirmverfahren, das am 1. März 2012 im Rahmen des „Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ eingeführt wurde, können Unternehmer ihren Betrieb in einer Schieflage in Eigenregie sanieren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten.
Vorausschauend planen
Mindestens für die nächsten drei Monate, besser das kommende Jahr sollten Umsatz-, Liquiditäts- und Ertragsplanzahlen vorliegen. Selbstverständlich erscheint ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich. Wichtig ist es, auch die eigene Marktsituation und die Geschäftsstrategie permanent neuen Entwicklungen anzupassen. Vorausschauend agieren lautet die Devise.
Frühzeitig reagieren
Ein Großkunde zahlt nicht – vielfach lassen Unternehmer ihre Auftraggeber nur zu lange gewähren. Ein stringentes Mahnwesen verhindert Liquiditätskrisen.
Richtig handeln in Liquiditätskrisen
Droht dennoch die Zahlungsunfähigkeit, sollte sofort ein Unternehmensberater oder erfahrener Rechtsanwalt ins Boot geholt werden. Gemeinsam mit dem Experten wird es darum gehen, die Sanierung vorzubereiten und ein Konzept zu erstellen.
Fristen beachten
Maximal hat der Unternehmer 21 Tage Zeit, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung den Insolvenzantrag zu stellen. Ein selbst erstellter Sanierungsplan sollte bereits vorliegen. Halten Sie Kontoauszüge, Kundenadressen, Debitorenlisten, Lieferantenlisten und Verträge sowie die Jahresabschlüsse der vergangenen drei Jahre bereit.
Kunden und Gläubiger informieren:
Die Banken werden vermutlich ihre Kredite sofort kündigen. Es geht dennoch kein Weg daran vorbei, diese wie auch andere wichtige Geschäftspartner und vor allem die Mitarbeiter zu informieren.
Schutzschirmverfahren nutzen
Der Unternehmer kann die Zügel beim Schutzschirmverfahren weiter in der Hand halten. Um das Gericht vom Gelingen der Sanierung zu überzeugen, sollte ein vorläufiger Gläubigerausschuss mit den richtigen Teilnehmern vorab ins Leben gerufen werden.
Verträge kündigen
Firmen in der Insolvenz haben ein Sonderkündigungsrecht bei Verträgen. Maßnahmen zum Kosten sparen sollten konsequent verfolgt werden.
Übertragende Sanierung
Vielfach übernehmen die Unternehmer im Rahmen der Sanierung später Teile der Firma und wagen den Neustart. Die Insolvenz muss nicht mit der Zerschlagung oder dem Verkauf des Unternehmens enden.
Mehr dazu lesen Sie im Beitrag "Noch ein Schutzschirm" in der Juli-/Augustausgabe des Unternehmermagazins "ProFirma".
Schlagworte zum Thema: Insolvenz, Finanzierung, Insolvenzordnung
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