
Die Unionsfraktion will das Mindestlohn-Gesetz durch eine Abschwächung von Dokumentationspflichten korrigieren. Die jetzige Schwelle für den Nachweis der Arbeitszeit der Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von 2.958 Euro soll auf 1.900 Euro herabgesetzt werden.
Für geringfügig Beschäftigte soll die Dokumentationspflicht abgeschafft werden, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig hervorgehen. Das beschloss die CDU/CSU-Fraktion, wie der stellvertretende Vorsitzende ihres Parlamentskreises Mittelstand, Andreas Lämmel, mitteilte. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), hatte zuvor betont, CDU und CSU wollten nicht das ganze Mindestlohngesetz rückabwickeln. Kritik am Beschluss der Unionsfraktion kam vom Koalitionspartner SPD. Die Sozialdemokraten hatten den Mindestlohn durchgesetzt. SPD-Fraktionsvize Carola Reimann sagte: "Die Union tut so, als hätte es bisher keinerlei Arbeitszeitdokumentation für Arbeitnehmer unter 3.000 Euro gegeben. Das kann ich nicht nachvollziehen."
Lämmel: Bürokratisches Monster entschärfen
Der CDU-Politiker Lämmel zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss der Fraktion: "Dieses bürokratische Monster gehört umgehend entschärft. Unternehmer in Deutschland dürfen nicht länger mit Dokumentationspflichten von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten werden." Laut "Rheinischer Post" (Düsseldorf) sollen die Dokumentationspflichten rückwirkend zum 1. Januar eingeschränkt werden. Unter Verweis auf einen namentlich nicht genannten Verleger sagte Grosse-Brömer, wie schwierig Berechnungen seien, zeige sich bei Zeitungsausträgern. Im Winter könnten sie ihre Arbeit schneller verrichten als im Sommer, weil sie in der helleren Jahreszeit öfter mal mit den Zeitungsabonnenten über den Gartenzaun plauderten.
>> Service: Eine Mindestlohn-Hotline der Regierung ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030/60 28 00 28 erreichbar.
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