Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis erteilt hat. Ein Gericht hat nunmehr klargstellt, was zu tun ist, wenn das Zeugnis auf dem Postweg verloren gegangen sein soll.
Das war passiert: Ein Arbeitgeber behauptete, er habe das Arbeitszeugnis zur Post gebraucht, der Arbeitnehmer behauptete, es sei bei ihm nie angekommen. Was nun?
Als der Arbeitnemer ein eneues Zeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber verlangte, weigerte sich dieser, wurde dann vor Gericht mit einem Zwangsgeld dazu verurtelt. Doch auch jetzt weigerte sich der Arbeitgeber - letzlich ohne Erfolg.
Arbeitgeber muss alles Zumutbare tun, um den Zeugnisanspruch zu erfüllen
Geht das Zeugnis auf dem Postweg verloren, so muss er notfalls ein neues ausstellen und sichergehen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht dem Arbeitgeber nach dem Richterspruch ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft,
Die Richter kritisierten den Arbeitgeber. Der Mitarbeiter habe einen Anspruch auf das Zeugnis. Der Arbeitgeber müsse das ihm Zumutbare tun, um diesen Anspruch zu erfüllen.
(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.3.2011, 10 Ta 45/11).
Praxishinweise:
Anspruch des Arbeitnehmers: Nach § 109 Abs. 1 GewO hat der Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dieses muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis), auf Verlangen des Arbeitnehmers darüber hinaus auch zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) enthalten.
Hierbei sollte der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben sowie die Anforderungen der Rechtsprechung genau beachten. Entspricht das Zeugnis nach Form oder Inhalt nämlich nicht den gesetzlichen Anforderungen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein «neues» Zeugnis zu erteilen (BAG, Urteil v. 21.6.2005, 9 AZR 352/04, DB 2005 S. 2360).
Immer wieder beschäftigen Arbeitsgerichte sich mit Fragen rund um das unerschöpfliche Thema Arbeitzeugnis: Darf der Arbeitgeber es knicken und bekleckern oder das Zeugnisschreiben delegieren? Muss er bedauern (dass der Betreffende geht) und Glück wünschen (für die arbeitnehmerseitige Zukunft, berufliche wie private)? So ist das schon in der Schule unbeliebte Zeugnis im Arbeitsleben mittlerweile zu einem echten Krisengebiet geworden , auf dem ein dauernder Kleinkrieg herrscht, der Arbeitsgerichte und Anwälte kontinuierlich, Arbeitgeber regelmäßig und Arbeitnehmer alle paar Jahre beschäftig.
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