Die EU berechnet vorwiegend Wertzölle, also einen %-Satz vom Zollwert. Daneben gibt es aber auch Gewichtszölle (im Agrarbereich bei sog. Marktordnungswaren) und manchmal auch Stückzölle (meist als Ober- oder Untergrenze)

Zunächst einige Beispiele für Wertzölle

 
Praxis-Beispiel

Wertzoll bei Einfuhr – CPT Frankfurt

Digitale Festplattenrekorder aus Japan

Sie führen 100 digitale Festplattenrekorder CPT Frankfurt aus Japan ein, und zwar zum Preis von 963.310,00 JPY. Die Air Way Bill weist einen Frachtbetrag von 220.500,00 JPY aus, davon sind 83 % bis zum Verbringungsort zu berücksichtigen. Der Zollsatz beträgt laut Tarif 13,9 %, der Umrechnungskurs 147,07.

 
Rechnungspreis (963.310 JPY : 147,07) 6.550,01 EUR  
- 17 % Luftfracht 254,88 EUR weil CPT
= Zollwert 6.295,13 EUR  
+ 13,9 % Zoll 875,02 EUR = Einfuhrabgabe
+ EG-Beförderungskosten (17 % Lf.) 254,88 EUR  
= EUSt-Wert 7.425,03 EUR  
19 % EUSt 1.410,76 EUR = Einfuhrabgabe

Die Summe der Einfuhrabgaben aus Zoll und EUSt ergibt 2.285,78 EUR.

 
Praxis-Beispiel

Wertzoll bei Einfuhr CPT Bestimmungsort

1. Beispiel

Sie haben eine Maschine gekauft zu einem Preis von 11.834,31 USD CPT Bestimmungsort. Die Frachtkosten über den Verbringungsort hinaus betragen 1.481,48 EUR. Wie hoch sind die Einfuhrabgaben, wenn der Zollsatz 12 %, die EUSt 19 % und der Kurs 1,02400 beträgt?

 
Rechnungspreis: 11,834.31 USD  
: Kurs 1,02400 11.556,94 EUR  
- Frachtkosten in der EU: 1.481,48 EUR
= Zollwert: 10.075,46 EUR  
+ 12 % Zoll: 1.209,06 EUR = Einfuhrabgabe*
+ EU-Frachtkosten: 1.481,48 EUR  
= EUSt-Wert: 12.766,00 EUR  
davon 19 % EUSt: 2.425,54 EUR = Einfuhrabgabe*

* Die Summe der Einfuhrabgaben beträgt 3.634,60 EUR.

Lösungshinweis:

Frachtkosten über den Verbringungsort hinaus sind Frachten innerhalb der EU und deshalb abzugsfähig.

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