Vor der Zollwertermittlung steht immer ein Blick in den Zolltarif der EU.[1] Nur wenn dort nach sorgfältiger Einreihung[2] ein %-Zollsatz angegeben ist, muss auch ein Zollwert ermittelt werden. Sonst entfällt dies.[3]

Im Folgenden soll nur der "Normalfall"[4] behandelt werden.

Aus den Rechtsgrundlagen ergibt sich für die Zollwertberechnung also das folgende Schema:

Grundlage: Rechnungspreis

Plusfaktoren:

 
+ Verkaufsprovisionen und Maklerlöhne
+ Umschließungskosten
+ Verpackungskosten
+ vom Käufer zur Verfügung gestellte Materialien, Werkzeuge usw.
+ Entwürfe usw., soweit sie außerhalb der EU erarbeitet wurden
+ Lizenzgebühren (für die zu bewertenden Waren)
+ Erlöse aus späteren Weiterverkäufen (die dem Verkäufer zugutekommen)
+ Beförderungskosten und Versicherungskosten sowie Lade- und Entladekosten bis an den Verbringungsort

Minusfaktoren:

 
- Montagekosten usw.
- Zölle und andere EG-Abgaben
- Vervielfältigungsrechte
- Zahlungen für Vertriebs- oder Wiederverkaufsrechte (soweit keine Bedingung des Kaufgeschäfts)
- Beförderungskosten nach Einfuhr in die EG
= anzumeldender Zollwert

Welche Kosten im Rechnungspreis enthalten bzw. nicht enthalten sind, ergibt sich aus der Handelsrechnung und der dort ausgewiesenen Lieferbedingung (i. d. R. Incoterms). Einen wesentlichen Teil der Kosten machen insbesondere die Beförderungskosten aus. Eine genaue Kenntnis der Incoterms 2010 setzen wir im weiteren Verlauf des Beitrags voraus.

 
Praxis-Beispiel

Zollwertermittlung: Rechnungspreis FOB Manila

Ermitteln Sie den Zollwert für die folgende Sendung:

Rechnungspreis FOB Manila: 12.345,00 USD, Kurs 1 EUR = 1,2345 USD. Ihnen sind die folgenden

 
Transportkosten bekannt:  
Vortransport nach Manila: 376,80 USD
Seefracht bis Rotterdam: 1.826,31 EUR
Fracht Rotterdam – Kaldenkirchen: 385,00 EUR
Fracht Kaldenkirchen – Frankfurt: 636,00 EUR
Transportversicherung: 138,50 EUR

Lösung:

 
Rechnungspreis 10.000,00 EUR
+ Seefracht 1.826,31 EUR
+ Transportversicherung 138,50 EUR
Zollwert 11.964,81 EUR

Erläuterungen: Der Vorlauf in Manila gehört zum Zollwert, ist aber schon im Rechnungspreis enthalten. Der Nachlauf ab Rotterdam ist EG-Transport und gehört somit nicht zum Zollwert.

Jedes Incoterm erfordert eine neue Überlegung: Was ist im Rechnungspreis enthalten, was nicht? Bezüglich der Beförderungskosten sind folgende Merksätze hilfreich:

  • E- und F-Incoterms: Frachtkosten werden addiert.
  • C- und D-Incoterms: Frachtkosten sind enthalten; Frachtkosten über den Verbringungsort hinaus können subtrahiert werden, wenn sie feststellbar sind.

Eine Transportversicherung ist nur bei den Incoterms CIF und CIP enthalten. Sollte bei anderen Incoterms eine Versicherung eingedeckt werden, müssen Sie die Prämie addieren.

 
Praxis-Beispiel

Zollwertermittlung: Rechnungspreis CIP-Lieferung

Sie importieren 60.000 Nelken aus Kenia. Preis CIP Frankfurt: 4.982,00 EUR.

 
Luftfracht: 673,82 EUR davon 62 % bis Verbringungsort
Transportversicherung: 122,40 EUR
FOB-Kosten in Kenia: 210,00 EUR (in der Luftfracht nicht enthalten)

Lösung:

 
Rechnungspreis: 4.982,00 EUR
- 38 % der Luftfracht: 256,05 EUR
= Zollwert: 4.725,95 EUR

Lösungshinweis:

Bei einer CIP-Lieferung sind alle Frachtkosten und auch die Transportversicherung bereits im Rechnungspreis enthalten, aber nur 62 % der Luftfracht gehören zum Zollwert. Somit sind 38 % (= 100 % – 62 %) absetzbar. Die FOB-Kosten in Kenia gehören zwar auch zum Zollwert, sind aber ebenfalls im Rechnungspreis enthalten.

 
Praxis-Beispiel

Import aus USA – Preis ab Messegelände Paris

Sie importieren eine Pressluftmaschine aus den USA, die Sie auf einer Messe in Paris gekauft haben. Preis ab Messegelände Paris, unverzollt: 4.580,00 EUR abzüglich 30 % Messerabatt und 3 % Skonto.

 
Frachten:  
FR: 480 EUR
DE: 390 EUR
Transportversicherung: 50 EUR

Lösung:

 
Preis ab Messegelände Paris: 4.580,00 EUR
- 30 % Messerabatt: 1.374,00 EUR
= Rechnungspreis: 3.206,00 EUR
- 3 % Skonto von 3.206,00: 96,18 EUR
= Zollwert: 3.109,82 EUR

Lösungshinweis:

Skonto wird immer vom Rechnungspreis abgezogen. Frachtkosten und Transportversicherung entstehen nur innerhalb der EG, sie gehören also nicht zum Zollwert. Theoretisch wären sogar Frachtkosten innerhalb der EG bis zum Messeplatz noch absetzbar; sie sind hier jedoch nicht nachweisbar.

Formulare zur Zollwertermittlung im Internet verfügbar und elektronisch ausfüllbar

Für die Zollwertermittlung wurde das Formular D.V.1 entwickelt, das klare Vorgaben macht (bei Zollanmeldungen über IT-Programme ist das D.V.1 normalerweise im Programm enthalten). Auf der Webseite des Zolls finden Sie das Formular im Formularcenter. Sie können es online ausfüllen (mit automatischer Rechenfunktion) und als PDF ausdrucken, jedoch nicht abspeichern. Abb. 1 und 2 zeigen das Formular D.V.1.

Auf dem Formular D.V.1 müssen Sie auf der Vorderseite Angaben aus der Rechnung übernehmen und eine Reihe von Fragen beantworten. Nur wenn Sie diese Fragen mit "Nein" beantworten, wird der Zollwert als Normalfall berechnet. Bei einer Ja- Antwort kommen evtl. andere Zollwertermittlungen...

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