Überblick

Unter Import ist sowohl der Eingang von Unionsware aus der EU als auch die Einfuhr von Nicht-Unionsware aus Drittländern und der EU zu verstehen. Dieser Beitrag informiert, was beim Intrahandel und Extrahandel zu beachten ist, wie die Abfertigung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abläuft und welche besonderen Verfahren es gibt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für den Außenhandel sind auf nationaler Ebene das Außenwirtschaftsgesetz (AWG[1]), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV[2]), das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG[3]) und die Abgabenordnung (AO[4]) – unser Steuerrecht – maßgebend.

Auf europäischer Ebene sind vor allen Dingen der Zollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013[5] vom 9.10.2013) sowie eine Reihe anderer Verordnungen maßgebend.

Auch international haben die EU bzw. die Einzelstaaten eine Reihe von Vereinbarungen ratifiziert, die hier nicht im Einzelnen aufgezählt werden, sondern beim entsprechenden Text erwähnt werden.

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