Hier werden Waren zollbegünstigt zu einer bestimmten Endverwendung abgefertigt, die nachgewiesen werden muss. Z. B. kann ein bestimmter Rohstoff sowohl für Lebensmittel als auch für kosmetische Zwecke verwendet werden. In einem Fall ist der Zollsatz günstiger, die Endverwendung muss nachgewiesen werden. Zur Überwachung wird ein Kontrollexemplar T5 (Einheitspapier) benutzt.

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