Auch die Internationale Handelskammer (ICC[1]) beeinflusst den Außenhandel stark. Zum einen können dort viele Auskünfte für Im- und Export abgerufen werden, zum anderen wurden dort sowohl die Regeln für Akkreditivgeschäfte (L/C)[2] und international einheitliche Lieferbedingungen (Incoterms, International Commercial Terms[3]) entwickelt als auch Zolldokumente (Carnet A.T.A.). Eine gute Kenntnis der Incoterms ist jedoch Voraussetzung für das Verständnis der Zollwertermittlung.[4]

Das Akkreditiv ist eine Form der Zahlungssicherung im Außenhandel und hat mit Zoll direkt nichts zu tun. Auch die Incoterms betreffen zunächst nur den Kaufvertrag. Dort werden zwischen Verkäufer und Käufer der Gefahrenübergang und der Kostenübergang geregelt. Gefahrenübergang heißt: der Zeitpunkt des Transportwegs, an dem das Transportrisiko, d. h. Beschädigung und Untergang der Ware, vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Kostenübergang regelt, wer – Verkäufer oder Käufer – bis zu welchem Punkt die Transport- und Nebenkosten übernehmen muss. Dies hat bei der Feststellung des Zollwerts beim Import große Bedeutung.

 
Praxis-Beispiel

Bedeutung von FOB, CFR und CIF

Wird bei einem Import aus China eine Ware FOB Shanghai verkauft, sind beim Zollwert die Seefracht und alle Nebenkosten bis zur EU-Grenze (z. B. Hamburg) zum Rechnungspreis zu addieren. Wird die gleiche Ware CFR Hamburg geliefert, sind diese Kosten schon enthalten, es wird bestenfalls noch die Prämie der Seetransportversicherung addiert, sofern eine abgeschlossen wurde. Sollte die Lieferbedingung CIF Hamburg lauten, ist auch schon die Versicherungsprämie enthalten.

[1] International Chamber of Commerce.
[2] Letter of Credit, Zahlungssicherung durch eine Bank.
[3] Hier ist zwischen Verkäufer und Käufer genau geregelt, wer welche Dokumente besorgen muss, wer welche Transportkosten übernimmt (Kostenübergang) und wer bis oder ab wo das Transportrisiko trägt (Gefahrenübergang).

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