Zusammenfassung

WLANs – sprich Funknetzwerke – sind mittlerweile in vielen Unternehmen etabliert. WLAN ermöglicht die einfache und schnelle Nutzung verschiedener Endgeräte an unterschiedlichen Orten und erspart aufwendige Verkabelungen. WLAN hat aber auch nicht zu unterschätzende Nachteile. Neben einer oftmals langsameren Datenübertragung und Störanfälligkeit des Netzwerkes spielt der Sicherheitsaspekt eine nachteilige Rolle. Für Dritte ist es ein Leichtes, sich in ungeschützte Netzwerke einzuloggen und so den Internetzugang des nichts ahnenden WLAN-Betreibers für eigene Zwecke zu missbrauchen. Bei der Nutzung von Hotspots kann zudem das Endgerät des Nutzers angegriffen werden.

1 WLAN-Varianten und Hotspots

Drahtlose Funknetze (Wireless Local Area Network, Wireless LAN, WLAN oder Funk-LAN genannt) findet man mittlerweile sowohl als drahtlose Erweiterung eines traditionellen LAN (Local Area Network) als auch als alleinige Lösung – und dies sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich. Nicht zuletzt die rasante Zunahme mobiler Endgeräte wie Tablets, Notebooks und Smartphones führte zu einer starken Verbreitung von WLAN-Netzen.

Neben den klassischen festen WLAN-Netzwerken (z. B. innerhalb eines Firmengeländes oder einer Privatwohnung) kommen aufgrund der einfachen Installation WLANs im betrieblichen Bereich auch für zeitlich beschränkt genutzte Netze (z. B. auf Messeständen) zum Einsatz.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an öffentlichen Plätzen, z. B. Flughäfen, Bahnhöfen, Restaurants, mit mobilen Endgeräten auf Netzwerkzugänge zuzugreifen (sog. Hotspots). Diese erlauben den Benutzern, in das Internet zu gehen und hierüber beispielsweise per Virtual Private Network (VPN) auf ihr eigenes Netzwerk zuzugreifen.

WLAN-Netzwerke können auf zwei verschiedenen Wegen errichtet werden:

  • Im sogenannten Ad-hoc-Modus werden zwei oder mehrere mobile Endgeräte unmittelbar miteinander in Verbindung gebracht (z. B. mittels Bluetooth).
  • Zumeist werden WLANs jedoch im Infrastruktur-Modus betrieben. Die teilnehmenden Geräte kommunizieren dabei mithilfe eines sogenannten Access Points, der als zentrale Funkbrücke fungiert.

Ein Access Point kann auch die Anbindung an Teile eines Netzwerks ermöglichen, die über Kabel angebunden sind. Die bekanntesten Beispiele dafür sind die DSL-Router, die in großer Zahl insbesondere in kleineren Betrieben und im privaten Bereich genutzt werden. Die Standards, auf denen die drahtlose Übertragung basiert, werden vom Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) genormt und daher auch mit dem Kürzel IEEE802.11x bezeichnet.

Die Kommunikation innerhalb von WLAN-Netzen erfolgt über Funk. Inzwischen haben sich auch hier verschiedene Standards und Frequenzen etabliert. Je nach verwendeten Frequenzband sind unterschiedliche Übertragungsgeschwindigkeiten möglich.

Funknetze bergen generell die Gefahr der Abhörbarkeit, die Möglichkeit des unerlaubten Zugangs zum WLAN und die mögliche Störbarkeit von Übertragungen. Frei verfügbare Werkzeuge, wie z. B. Software zur Identifikation ungeschützter Netzwerke, ermöglichen es potenziellen Angreifern bei ungeschützten bzw. unzureichend geschützten Verbindungen, meist ohne Wissen des betroffenen Netzwerksinhabers, den Datenfluss abzuhören oder für eigene Zwecke zu missbrauchen. Im harmlosesten Fall nutzt der Eindringling nur kostenlos den Internetzugang, was zu einer langsameren Verbindung oder erhöhten Kosten führen kann. Problematischer sind die Fälle, in denen Daten ausgespäht oder manipuliert werden (z. B. Passwörter, Zugangsdaten etc.).

 
Hinweis

Das Verhalten des Täters (Eindringen in das Netzwerk, unerlaubte Nutzung fremder Kommunikationsmittel) ist zwar rechtswidrig und könnte theoretisch rechtlich geahndet werden, in der Praxis werden die Täter aber nur in Ausnahmefällen tatsächlich ermittelt.

2 Rechtliche Konsequenzen

Neben den Risiken unter den Gesichtspunkten der Manipulation oder des Ausspähens von Daten und den damit verbundenen Konsequenzen, darf auch der rechtliche Aspekt in Bezug auf die Verantwortlichkeit für die Bereitstellung des WLAN-Netzes nicht außer Acht gelassen werden.

Unangenehm wird die Sache für den WLAN-Betreiber dann, wenn der Eindringling nicht nur einfach im Internet surft, sondern verbotene Daten (z. B. rassistische oder pornografische Inhalte) verbreitet oder sich in Foren bzw. Blogs in strafbarer Weise äußert. In solchen Fällen kann es dazu kommen, dass die Staatsanwaltschaft gegen den WLAN-Betreiber ermittelt, da dieser als (vermeintlicher) Verbreiter des Materials bzw. der Äußerung anhand der IP-Adresse seines Anschlusses identifiziert werden kann.

Zivilrechtliche Folgen

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen stehen mögliche zivilrechtliche Ansprüche betroffener Dritter. So beispielsweise bei unautorisierter Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material (Musik, Videos etc.).

Kann der WLAN-Betreiber schlüssig darlegen, dass das Netz von einem Dritten (unerlaubt) genutzt wurde, so konnte er immer noch vom Rechtsinhaber unter dem Gedanken der sog. "Störerhaftung" in Anspruch genommen werd...

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