Es gibt verschiedene Formen der gemischten Nutzung von Wirtschaftsgütern. Diese sind im Wesentlichen:

  • Nutzung in verschiedenen Betrieben des Steuerpflichtigen im Rahmen einer betrieblichen Einkunftsart;
  • Nutzung in verschiedenen Betrieben des Steuerpflichtigen im Rahmen verschiedener betrieblicher Einkunftsarten, z. B. landwirtschaftliche Maschine wird auch für gewerbliche Zwecke eingesetzt;
  • Nutzung im Einzelunternehmen des Steuerpflichtigen sowie in der Personengesellschaft, in der er Mitunternehmer ist, z. B. Kraftfahrzeug, häusliches Arbeitszimmer;
  • private (Mit‐)Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts, z. B. privater Flug mit betrieblichem Firmenjet;
  • Nutzung eines betrieblichen Wirtschaftsguts zur Erzielung anderer Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung;
  • Nutzung eines Wirtschaftsguts zur Erzielung nicht betrieblicher Überschuss­einkünfte sowie zu privaten Zwecken, z. B. Rasentraktor in der Mietwohnanlage, der auch für den privaten Garten genutzt wird.

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