Überblick

Werbemöglichkeiten sind vielfältig: Sie reichen von Anzeigen in Zeitungen und anderen Medien, Mailings, Geschenken, Sponsoring, Verkaufsveranstaltungen, Internet-Auftritten bis hin zu Einladungen zu Events. Allerdings werfen manche Werbeinstrumente buchungstechnische und steuerrechtliche Fragen auf. Der folgende Beitrag enthält Hinweise zur Verbuchung einzelner Werbeaufwendungen, aber auch Empfehlungen zur Sicherung des Betriebsausgabenabzugs.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Explizite gesetzliche Vorschriften zur Behandlung von Werbeaufwand existieren nicht. Für den Abzug von Aufwendungen für Geschenke und Bewirtungen sind die Regelungen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG einschlägig.

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