Allerdings sind Werbekosten zeitlich über einen Aktivposten abzugrenzen, wenn eine Anzeigenserie oder ein Werbespot über den Bilanzstichtag hinaus eingesetzt wird bzw. wenn langfristige Werbeverträge abgeschlossen werden, z. B. über mehrjährige Bandenwerbung in einem Fußballstadion.

 
Praxis-Beispiel

Schaltung von Anzeigen über längeren Zeitraum

Mit der Regionalzeitung wurde unter Rabattgewährung die Schaltung von 10 Anzeigen im Wochenrhythmus ab 1.12.01 vereinbart. Im Dezember 01 geht hierfür eine Rechnung über 24.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) ein. Außerdem berechnet die Werbeagentur 6.000 EUR (netto ohne Umsatzsteuer) für die Anzeigengestaltung. Bis zum Jahreswechsel wurden 4 Anzeigen veröffentlicht. Obwohl diese Kosten grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben darstellen, muss wegen der langen Laufzeit in der Bilanz zum 31.12.01 eine Rechnungsabgrenzung erfolgen.

 
Kosten Betriebsausgaben 01 (4/10 der Kosten) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (6/10 der Kosten)
Anzeigenschaltung 9.600 EUR 14.400 EUR
Werbeagentur 2.400 EUR 3.600 EUR

Die Rechnungen der Werbeagentur und des Verlags sind zunächst wie üblich auf das Konto "Werbekosten" zu buchen. Im Rahmen der Abschlussarbeiten zum 31.12.01 wird der Rechnungsabgrenzungsposten durch folgende, die Werbekosten des Jahrs 01 mindernde, Buchung gebildet:

 

Konto

SKR 03 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
0980 Aktive Rechnungsabgrenzung 18.000 EUR 4600 Werbekosten 18.000 EUR
 

Konto

SKR 04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1900 Aktive Rechnungsabgrenzung 18.000 EUR 6600 Werbekosten 18.000 EUR

Davon unabhängig ist der Vorsteuerabzug. Die von der Werbeagentur und dem Verlag berechneten Vorsteuern sind in vollem Umfang für 01 anrechenbar.

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