Die Vorfälligkeitsentschädigung setzt sich zusammen aus

  • dem Zinsschaden (= Zinsmargenschaden, Zinsverschlechterungsschaden) und
  • einer Bearbeitungsgebühr.

Die Grundlage dafür bildet der im Kreditvertrag festgehaltene Nominalzins. Die Entschädigung vermindert sich um die Einsparungen der Bank an Verwaltungsgeldern und Risikokosten.

Die Höhe und die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung führen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Der BGH hat sich hierzu in mehreren Urteilen geäußert.[1]

Beim Verbraucherdarlehen (für Konsumgüter etc.) soll die Vorfälligkeitsentschädigung die Kosten der Bank zur Refinanzierung abdecken und die ihr entgangenen Zinsen sowie die Bearbeitungsgebühren aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung abdecken.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge