Das Bürgerliche Gesetzbuch geht davon aus, dass Verträge durch ein Angebot der einen Seite und durch die Annahme dieses Angebots durch die andere Seite zustande kommen. Regelmäßig trifft dies auch zu. Bei komplexen Vertragsgegenständen wird der Vertragsinhalt jedoch bereits im Vorfeld oft von beiden Seiten intensiv verhandelt, entwickelt, geändert und fortgeschrieben, sodass sich beim eigentlichen Abschluss gar nicht mehr feststellen lässt, wer nun der anbietende und wer der annehmende Teil ist. Liegt es so, kommt der Vertrag mit der Annahme des ausgehandelten Inhaltes durch beide Vertragsparteien zustande.

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Gestaltung dieser vorvertraglichen Verhandlungsphase und zeigt zudem, welche Risiken grundsätzlich bereits bei einer Vertragsanbahnung bestehen. Letzteres betrifft nicht nur die "Big-Deals", sondern auch die kleinen Geschäfte des täglichen Lebens.

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