Das Engagement eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens auf einem ausländischen Markt ist vielversprechend, aber auch mit einem hohen Risiko verbunden. Hier hilft kompetente Beratung. Eine erste Anlaufstelle ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK), die über den Bürokratismus berichten und Informationen vermitteln kann. In vielen Ländern gibt es die Auslandshandelskammern (AHK), die sich auf die Betreuung der deutschen Unternehmen vor Ort spezialisiert haben. Die Adresse für das jeweilige Land finden Sie unter www.ahk.de.

Das Risiko eines Verlustes kann weiter gesenkt werden, wenn es gelingt, Fördermittel für den Aufbau des Auslandsmarktes zu erhalten. Die Möglichkeiten sind vielfältig, aber nicht immer problemlos. Auch hier sollte die IHK oder die AHK die richtigen Informationen liefern können.

Lieferungen ins Ausland können wegen der größeren Risiken durch eine staatliche Bürgschaft (Hermesbürgschaft) abgesichert werden. Die Kosten dafür sind hoch, rechnen sich aber oft aufgrund wesentlicher Preisunterschiede im ausländischen Markt. Investitionen in ausländische Gesellschaften können ebenfalls gegen politische Risiken gesichert werden. Dafür gibt es Bundesgarantien. Über die Möglichkeit dieser Export- bzw. Investitionsgarantien informiert die Website Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland (www.agaportal.de).

Über europäische Fördermöglichkeiten informiert die Europäische Kommission unter http://een.ec.europa.eu/.

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