Begriff

Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestimmt und dem Unternehmer bekannt sind, müssen grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Fälligkeit handelsrechtlich und steuerrechtlich passiviert werden.

Kapitalgesellschaften müssen im Anhang weitere Angaben zu ihren Verbindlichkeiten machen. Von der Erstellung eines sog. Verbindlichkeitenspiegels sind nur kleine Kapitalgesellschaften befreit. Jeder "Verbindlichkeitenspiegel" – es bietet sich eine tabellarische Übersicht an – muss dem gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschema entsprechen. Der Verbindlichkeitenspiegel stellt die Veränderungen der Verbindlichkeiten in einem Bilanzjahr dar.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 266 HGB regelt die Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften; § 268 Abs. 5 HGB, §§ 267 und 267a HGB, § 285 Nr. 1 und 2 HGB und § 288 Abs. 1 HGB; § 5b EStG, elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards; FM Sachsen-Anhalt, Erlass v. 19.4.2016, 46-S 2133 b-3 betr. elektronische Bilanz; Unterlagen zur Steuererklärung; BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl 2011 I S. 855; OFD Frankfurt/M. , Verfügung v. 12.4.2016, S 1456 A – 001 – St 33, betr. Nachforderung von Unterlagen zur E-Bilanz; BFH, Urteil v. 15.5.2018, VII R 14/17, BFH/NV 2018 S. 1137: Ablehnung des Antrags auf Verzicht der Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung – Festsetzung von Zwangsgeld. Ausnahme von der Passivierungspflicht s. § 5 Abs. 2a EStG, BFH, Urteil v. 10.8.2016, I R 25/15, BFH/NV 2017 S. 779; BFH, Urteil v. 21.4.2021, XI R 29/20, BFH/NV 2021 S. 1275: Pflicht einer UG zur Einreichung einer E-Bilanz bei finan­ziellem Aufwand von ca. 40 EUR; FG Münster, Urteil v. 28.1.2021, 5 K 436/20 AO, rkr.: Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz bei persönlicher oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit; BMF, Schreiben v. 9.6.2023, IV C 6 – S 2133-b/22/10002 :002, E-Bilanz – Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 v. 1.4.2023, BStBl 2023 I S. 994. Der BFH muss klären, ob eine wirtschaftliche Belastung des Insolvenzschuldners auch ohne eine Anmeldung von Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle vorliegt, die zur Passivierung der Verbindlichkeit führt; FG Münster, Urteil v. 24.8.2021. 6 K 3905/19 E, EFG 2022 S. 31, Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH unter Az. III B 117/21. Am 19.6.2023 wurde die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) verkündet (BGBl 2023 I Nr. 162). BFH, Beschluss v. 30.6.2023, VIII B 19/22: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Streit um das Vorliegen eines Befreiungsgrunds nach § 5b Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG.

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