Rz. 33

Eine privat entstandene Verbindlichkeit kann in eine betriebliche Verbindlichkeit umgeschuldet werden. Das geschieht, indem vorhandene Barmittel entnommen werden, um eine Privatschuld zu begleichen, und dann erforderliche Betriebsausgaben und betriebliche Anschaffungen durch betriebliche Darlehen finanziert werden.[1]

Laut BFH begründet die Fremdmittelaufnahme keine Betriebsschuld, wenn Eigenmittel für betriebliche Zwecke und deshalb Fremdmittel für private Zwecke verwendet werden. Ein privates Darlehen kann nicht durch eine bloße wirtschaftliche Umschuldung in eine Betriebsschuld umgewandelt werden. Werden aber im Betrieb erzielte Einnahmen zur Tilgung eines privaten Darlehens entnommen und wird deshalb ein neues Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Aufwendungen aufgenommen, stellt das neue Darlehen eine Betriebsschuld dar.[2]

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