Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als "Mini-GmbH" bekannt geworden, ist keine eigene Rechtsform, denn es gelten auch für die offiziell bezeichnete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft grundsätzlich alle Vorschriften des GmbH-Rechts.[1]
Die "Mini-GmbH" oder auch "1-Euro-GmbH" kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Das Wort "haftungsbeschränkt" bei der "Mini-GmbH" darf dann aber weder fehlen noch abgekürzt werden.[2] Der Firmenzusatz "Unternehmergesellschaft bzw. UG haftungsbeschränkt" ist exakt und buchstabengetreu einzuhalten.[3] Weist eine Unternehmergesellschaft i. S. v. § 5a GmbHG nicht – wie im Gesetz vorgesehen – ihre Rechtsform und die Haftungsbeschränkung in der Firma aus, haftet ihr im Rechtsverkehr auftretender Vertreter für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein gem. § 311 Abs. 2 und 3, § 179 BGB analog.[4] Wird der Einschub "haftungsbeschränkt" vergessen (z. B. auf Geschäftsbriefen oder im Impressum der Homepage), kommt es zur unbeschränkten Haftung der Gesellschafter mit dem Privatvermögen.[5]
Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann mit "gUG (haftungsbeschränkt)" eingetragen werden.[6]
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