Bei Verwendung des Gesamtkostenverfahrens (GKV) ist die Ermittlung der Kosten der Periode insoweit vereinfacht, als zum Zweck der Ergebnisermittlung die gesamten primären Kosten der Periode dem Umsatz gegenübergestellt werden. Sofern keine Bestandsveränderungen auftreten, kann das Betriebsergebnis somit ohne Umweg über eine Kostenstellenrechnung ermittelt werden. Weicht allerdings die Produktion einer Periode vom Absatz der Periode ab, so sind die Umsatzerlöse um die zu Herstellkosten bewerteten Bestandserhöhungen zu ergänzen, falls die Produktion über dem Absatz liegt, bzw. die Kosten der Periode um die zu Herstellkosten bewerteten Bestandsminderungen zu erhöhen, falls der Absatz höher ausfällt als die Produktion der jeweiligen Periode.

Kostenartenorientierte Betriebsergebnisrechnung

Da auf dem Betriebsergebniskonto die gesamten Kosten nach Kostenarten (z.B. Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen usw.) differenziert erscheinen, wird das Gesamtkostenverfahren auch als kostenartenorientierte Betriebsergebnisrechnung bezeichnet. Abbildung 1 zeigt die Ermittlung des Betriebsergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren in zwei verschiedenen Darstellungsvarianten (Konten- bzw. Staffelform).

Abb. 1: Betriebsergebnisrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren

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