In der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung werden alle Leistungen berücksichtigt, die von einzelnen Kostenstellen für andere Kostenstellen erbracht werden. Dies sind Leistungen von Hilfskostenstellen (z.B. aus Reparatur-, Energie-, Raum-, Sozial- und anderen Bereichen), aber auch Leistungen von Hauptkostenstellen, die zwar vorwiegend für externe Aufträge tätig sind, häufig aber auch Leistungen für andere Kostenstellen erbringen (z.B. für Versuchs-, Entwicklungs-, Kontrollkostenstellen).

Leistungen messen und bewerten

Grundsätzlich sollten diese Leistungen immer an der Sender- und der Empfängerkostenstelle klar messbar gemacht werden. Sie sind mit einem geplanten Verrechnungspreis zu bewerten, um willkürliche und strittige Kostenschlüsselungen zu vermeiden. In diesen Fällen spricht man von „direkter Verrechnung”. Ist der damit verbundene Erfassungsaufwand zu groß (z.B. bei einer Vielzahl von Nutzern elektrischer Energie), kann man auf kalkulatorische Verrechnungen ausweichen, die so genannten „indirekten Verrechnungen”. Dabei sollte allerdings immer die retrograde Bedarfsermittlung und nicht die unkritische Verteilung der Kosten im Umlageverfahren zum Einsatz kommen.

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