Nach Artikel 147 Abs. 1 MwStSystRL gilt die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im so genannten nichtkommerziellen Reiseverkehr nur, wenn der Gesamtwert der Lieferung einschließlich Mehrwertsteuer den Gegenwert von 175 EUR in Landeswährung übersteigt. Die Mitgliedstaaten können jedoch auch Lieferungen mit niedrigeren Gesamtwerten befreien bzw. die Befreiung unabhängig von dem Lieferwert gewähren. Dementsprechend gelten in den Mitgliedstaaten höchst unterschiedliche Ausfuhrfreigrenzen, wie nachstehend aufgeführt:

 
Mitgliedstaat Steuerbefreiung bei einem Liefergesamtwert von mindestens:
Belgien 50 EUR (ab 17.7.2016; vorher: 125 EUR)
Bulgarien

300 BGN pro Rechnung

Mindestmehrwertsteuerbetrag pro Rechnung 50 BGN
Dänemark

Für norwegische Reisende: 1.200 DKK

Für andere Drittlandsreisende: 300 DKK
Deutschland 50 EUR (ab 1.1.2020)
Estland 2.000 EEK
Finnland 40 EUR
Frankreich 100 EUR (ab 1.1.2021; vorher: 175 EUR)
Griechenland 50 EUR (ab 22.10.2016; vorher: 120 EUR)
Irland
Italien 154,95 EUR (inkl. MwSt)
Kroatien Ab 1.1.2023 (da EUR = Landeswährung): 98, 21 EUR (vorher: 740 HRK)
Lettland 35,57 EUR[1]
Litauen 57,92 EUR
Luxemburg 74 EUR
Malta

50 EUR pro Rechnung

315 EUR für den Gesamtwert
Niederlande 50 EUR[2]
Österreich 75,01 EUR
Polen 200 PLN
Portugal 50 EUR
Rumänien
Schweden 200 SEK
Slowakische Republik
Slowenien 50,01 EUR
Spanien – (ab 5.7.2018; vorher: 90,15 EUR)
Tschechien 2.000 CZK
Ungarn 45.000 HUF per Rechnung
Vereinigtes Königreich (EU-Mitgliedstaat bis 31.12.2020; ab 1.1.2021 Drittstaat)
Zypern Minimum 50 EUR pro Rechnung
[1] Erstmalig ab 1.1.2014.
[2] Bis 30.6.2006: 136 EUR.

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