Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Monats abgegeben werden, der dem Voranmeldungszeitraum folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist erst am nächsten Werktag.

Abgabetermine sind

  • bei einer vierteljährlichen Abgabe jeweils der 10.4., 10.7., 10.10. und 10.1. sowie
  • bei einer monatlichen Abgabe jeweils der 10. des Folgemonats.

Eine allgemeine Schonfrist für die Abgabe gibt es nicht. Ist die Abgabefrist von 10 Tagen zu kurz, kann Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt werden. Hiernach verlängert sich die Abgabefrist regelmäßig um einen Monat.

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