Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Erlöse aus im anderen EU-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
8339 | |
IKR | |
5134 | SKR 04 |
4339 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen |
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Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1768 | |
IKR | |
4816 | SKR 04 |
3818 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Führt ein Unternehmer sonstige Leistungen auf elektronischem Weg an eine Privatperson aus, befindet sich der Ort der sonstigen Leistung seit dem 1.1.2015 immer dort, wo der Leistungsempfänger wohnt bzw. seinen Sitz hat. Das gilt seit dem 1.1.2019 nur dann, wenn die Bagatellgrenze von 10.000 EUR überschritten wird oder der Unternehmer auf die Anwendung der Bagatellgrenze verzichtet. Befindet sich die Privatperson in einem anderen EU-Land, muss der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer im jeweils anderen EU-Land anmelden und zahlen. Um dies zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, dass der inländische Unternehmer die Umsatzsteuer, die den anderen EU-Ländern zusteht, im Inland anmeldet und auch an die inländische Finanzbehörde zahlt. Die Umsatzsteuer bucht er auf das Konto "Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen" 1768 (SKR 03) bzw. 3818 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
an Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen/Werklieferungen |
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