Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Repräsentationskosten | 4640 | 6630 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Wenn Aufwendungen für einen Todesfall abzugsfähig sind, können diese auf das Konto "Sonstige Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04) gebucht werden.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das jeweilige Geldkonto.
Buchungssatz:
Sonstige Aufwendungen |
an Bank |
Die Aufwendungen für einen Kranz aus Anlass des Todes eines Geschäftsfreunds werden auf das Konto "Werbekosten" 4600 (SKR 03) bzw. 6600 (SKR 04) gebucht.
Verstirbt ein Mitarbeiter, so werden die Kosten für einen Kranz auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw. 6300 (SKR 04) gebucht.
Die Buchung der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 7 %" 1571 (SKR 03) bzw. 1401 (SKR 04).
Buchungssatz:
Werbekosten/Sonstige betriebliche Aufwendungen |
Abziehbare Vorsteuer 7 % |
an Geldkonto |
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