Herr Huber ist Taxiunternehmer und erwirbt im Februar 2021 ein neues Taxi für 30.000 EUR zuzüglich 19 % = 5.700 EUR Umsatzsteuer. Die Abschreibung muss er im Jahr der Anschaffung zeitanteilig nach Monaten ermitteln.

Buchungsvorschlag: Kauf eines Taxis

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0320/0520 Pkw 30.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 5.700 1200/1800 Bank 35.700

Die Abschreibung ermittelt Herr Huber wie folgt:

Anschaffungskosten 30.000 EUR : 5 Jahre = 6.000 EUR Jahresabschreibung.

Die Jahresabschreibung von 6.000 EUR darf Herr Huber nicht in voller Höhe geltend machen, sondern nur für die Monate Februar bis Dezember = 11 Monate zeitanteilig. Die anteilige Abschreibung beträgt somit 6.000 EUR : 12 Monate × 11 Monate = 5.500 EUR.

Buchungsvorschlag: Abschreibung des Taxis

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4832/6222 Abschreibungen auf Kfz 5.500 0320/0520 Pkw 5.500

Ist ein Wirtschaftsgut sowohl in der allgemeinen AfA-Tabelle als auch in einer Branchentabelle mit unterschiedlichen Nutzungsdauern enthalten ist, ist für branchenzugehörige Unternehmer der Wert nach der Branchentabelle maßgebend. Nach der AfA-Tabelle Nr. 90 für Personen- und Güterbeförderung (im Straßen und Schienenverkehr) beträgt die Nutzungsdauer für einen Pkw 5 Jahre. Zu diesem Wirtschaftszweig gehört auch der Betrieb von Taxis und Mietwagen mit Fahrer. Das bedeutet, dass ein Taxi über 5 Jahre abzuschreiben ist.

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