Die Generalumkehr ist eine Methode der Stornierung, mit der fehlerhafte Buchungen in der doppelten Buchführung korrigiert werden. Das Storno wird durch das erneute Erfassen des Buchungssatzes mit umgekehrten Vorzeichen durchgeführt. Anschließend wird die Buchung erneut mit den richtigen Daten erfasst.

Obwohl es oft möglich ist, das gleiche Ergebnis mit einer Nach- oder Umbuchung vorzunehmen, verbietet sich das nach den Regeln der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere dem Grundsatz der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit.

Da bei Übermittlung einer E-Bilanz auch die Konten mit rechnerischen Nullwerten im Kontennachweis übermittelt werden, empfiehlt sich auch unter diesem Aspekt eine Generalumkehr. Sollte das betreffende Konto nämlich nach Änderung einen Null Saldo aufweisen, wird es so nicht mit übermittelt.

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