Aussetzungszinsen sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, für volle Monate zu zahlen. Dabei beginnt der Zinslauf am Tag des Eingangs des Einspruchs bzw. der Klage. Er endet mit Ablauf der gewährten Vollziehungsaussetzung.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung von Aussetzungszinsen

Hans Groß legt gegen den Umsatzsteuerbescheid vom 3.5.01 am 16.5.01 Einspruch ein und beantragt die Aussetzung der Vollziehung. Der Einspruch geht am 17.5.01 beim Finanzamt ein. Das Finanzamt gewährt ab dem 17.5.01 Aussetzung der Vollziehung. Am 19.6.01 ergeht die Einspruchsentscheidung, mit welcher der Einspruch vollinhaltlich abgelehnt wird.

Folge: Für die Zeit der Vollziehungsaussetzung vom 17.5.01 bis zum 19.6.01 sind Aussetzungszinsen für einen Monat zu zahlen.

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