Gemäß § 9 StBVV ist der Steuerberater verpflichtet, seine Rechnung zu unterschreiben. In der schriftlichen Abrechnung müssen folgende Angaben enthalten sein[1]:

  • Kurze Bezeichnung des Gebührengegenstandes,
  • die Beträge der einzelnen Gebühren,
  • die angewandten Gebührenvorschriften,
  • bei Wertgebühren der Gegenstandswert und
  • die Auslagen und die Vorschüsse.

Muster:

 
Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung  
Gebühr gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1a StBVV  
Gegenstandswert: 278.710 EUR  
25/10 Gebühr nach Tabelle B 1.350,00 EUR
   
Vorarbeiten zur Gewinnermittlung  
Zeitgebühr gemäß § 35 Abs. 3 StBVV  
7/2 Stunden × 50 EUR = 350,00 EUR
   
Umsatzsteuererklärung  
Gebühr gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV  
Gegenstandswert: 28.856 EUR  
4,5/10 Gebühr nach Tabelle A 358,20 EUR
   
Einkommensteuererklärung  
Gebühr gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV  
Gegenstandswert: 221.627 EUR  
3,5/10 Gebühr nach Tabelle A 710,85 EUR
Kostenpauschale gemäß § 16 StBVV 40,00 EUR

Nach demselben Stundensatz berechnete Gebühren können zusammengefasst werden. Bei der Kostenpauschale nach § 16 StBVV genügt die Angabe des Gesamtbetrags.

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