Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Erlöse 7 % USt | 8300 | 4300 | Umsatzerlöse | |
Erlöse 5 % USt | 8305 | 4305 | Umsatzerlöse | |
Erlöse 19 % USt | 8400 | 4400 | Umsatzerlöse | |
Erlöse 16 % USt | 8415 | 3305 | Umsatzerlöse |
So kontieren Sie richtig!
Die verkaufsfertig zubereiteten Speisen sind jeweils ein einzelnes Element, das ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung mit 7 % der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Umsätze bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 7 % USt" 8300 (SKR 03) bzw. 4300 (SKR 04). Ist die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungen verbunden, liegt insgesamt eine sonstige Leistung vor, die dem Steuersatz von 19 % unterliegt. Diese Umsätze bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04). In der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 unterliegt die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt.
Buchungssatz:
Kasse |
an Erlöse 19 % USt (in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 Erlöse 5 % bzw. Erlöse 7 %) |
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