Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Erlöse 7 % USt 8300 4300   Umsatzerlöse
Erlöse 5 % USt 8305 4305   Umsatzerlöse
Erlöse 19 % USt 8400 4400   Umsatzerlöse
Erlöse 16 % USt 8415 3305   Umsatzerlöse

So kontieren Sie richtig!

Die verkaufsfertig zubereiteten Speisen sind jeweils ein einzelnes Element, das ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung mit 7 % der Umsatzsteuer unterliegt. Diese Umsätze bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 7 % USt" 8300 (SKR 03) bzw. 4300 (SKR 04). Ist die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen mit zusätzlichen Dienstleistungen verbunden, liegt insgesamt eine sonstige Leistung vor, die dem Steuersatz von 19 % unterliegt. Diese Umsätze bucht der Unternehmer auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04). In der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 unterliegt die Abgabe von warmen und/oder kalten Speisen auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn es sich um eine sonstige Leistung handelt.

 

Buchungssatz:

Kasse

an Erlöse 19 % USt (in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 Erlöse 5 % bzw. Erlöse 7 %)

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