Mahngebühren, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge, die mit den Beiträgen zusammen überwiesen werden, sollten in jedem Falle separat auf den dafür vorgesehenen Aufwandskonten gebucht werden. Ansonsten erweist sich die Abstimmung der "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit" zum Jahresende als fast unmöglich.

 
So buchen Sie richtig

Mahnung der Krankenkasse

In einer Mahnung der AOK werden der Rückstand von 3.670 EUR zzgl. 15 EUR Mahnkosten angemahnt sowie Verspätungszuschläge für die verspätete Abgabe des Beitragsnachweises Dezember und Säumniszuschläge für verspätete Zahlungen berechnet.

 
Mahnung AOK     Buchung    
Rückstand   3.670 EUR 1742/3740 Verbindlichkeiten Soziale Sicherheit
+ Verspätungszuschlag 36 EUR 4396/6436 steuerlich abzugsfähige VZ und Zwangsgelder
+ Säumniszuschläge 36 EUR 2103/7303 steuerlich abzugsfähige andere Nebenleistungen zu Steuern
        2101/7301

oder

extra Konto
+ Mahnkosten 15 EUR     Säumniszuschläge

4970/6855

4972/6858

Kosten des Geldverkehrs

oder

extra Konto Mahnkosten
Summe 3.757 EUR      
 

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