Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet.
Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnachweise
Wenn der Zahltag bzw. Abrechnungstag für die Löhne und Gehälter vor dem Fälligkeitstag der Beitragsnachweise liegt, gibt es keine Probleme mit der Abstimmung. Sofern die endgültige Abrechnung vor oder an dem Tag der Fälligkeit der Beitragsnachweise erstellt wird, entfällt die Schätzung und die voraussichtliche Beitragsschuld entspricht der tatsächlichen Verbindlichkeit. Änderungen, die sich nach dem Abrechnungstag ergeben, werden im Folgemonat berücksichtigt und beeinflussen nicht die Beiträge des laufenden Monats. Wenn aber zum Monatsende abgerechnet, ergeben sich regelmäßig Differenzen zwischen voraussichtlicher Beitragsschuld und endgültiger Verbindlichkeit.
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- monatliche Buchung der "voraussichtlichen Beitragsschuld" und Verrechnung am Ende des Monats anhand des Lohnbuchungsbelegs mit der endgültigen Verbindlichkeit oder
- Buchung ausschließlich über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (SKR03 1742/SKR04 3740)" und monatliche Abstimmung dieses Kontos.
Der Aufwand erhöht sich in beiden Fällen mit der Anzahl der abzurechnenden Krankenkassen.
Praxisbeispiel (Ausgangssituation): Darstellung der Betragsveränderung
Im Unternehmen wird mit folgenden Krankenkassen abgerechnet: AOK, DAK, TK. Die Abrechnung und Abstimmung der SV-Beiträge wird über 2 Monate verfolgt.
Die Restverbindlichkeit 12/01 sowie das neue Schätzungssoll 01/02 betragen:
Krankenkassen | Restverbindlichkeit per 12/01 [EUR] | Schätzung. Monat 01/02 [EUR] | Zahlsummen 01/02 [EUR] = voraussichtliche Beitragsschuld = Beitragsnachweis |
---|---|---|---|
AOK | 1.770 | 12.000 | 13.770 |
DAK | 200 | 5.200 | 5.400 |
TK | 500 | 4.700 | 5.200 |
Summen | 2.470 | 21.900 | 24.370 |
Anmeldung und Überweisung der Beiträge zum 27.1.02 (2 Tage vor Fälligkeit): 24.370 EUR
Endgültige Werte per 31.1.02:
Krankenkassen | Schätzung. Monat 01/02 [EUR] | Endgültige Verbindlichkeit lfd. Monat 01/02 [EUR] lt. Buchungsbeleg | Restverbindlichkeit/-forderung [EUR] |
---|---|---|---|
AOK | 12.000 | 11.900 | – 100 |
DAK | 5.200 | 5.500 | + 300 |
TK | 4.700 | 4.700 | +/– 0 |
Summen | 21.900 | 22.100 | + 200 |
Die Restverbindlichkeit 01/02 sowie das neue Schätzungssoll 02/02 betragen:
Krankenkassen | Differenz Vormonat (EUR) | Schätzung lfd. Monat 02/02 [EUR] | Zahlsummen 02/02 [EUR] = voraussichtliche Beitragsschuld = Beitragsnachweis |
---|---|---|---|
AOK | – 100 | 12.700 | 12.600 |
DAK | + 300 | 5.600 | 5.900 |
TK | +/– 0 | 4.700 | 4.700 |
Summen | + 200 | 23.000 | 23.200 |
Anmeldung und Überweisung der Beiträge zum 24.2.02 (2 Tage vor Fälligkeit): 23.200 EUR
Endgültige Werte zum 28.2.02:
Krankenkassen | Schätzung Monat 02/02 [EUR] | Endgültige Verbindlichkeit lfd. Monat 02/02 [EUR] lt. Buchungsbeleg | Restverbindlichkeit/ -forderung [EUR] |
---|---|---|---|
AOK | 12.700 | 12.550 | – 150 |
DAK | 5.600 | 5.600 | +/– 0 |
TK | 4.700 | 4.620 | – 80 |
Summen | 23.000 | 22.770 | – 230 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen