Durch die vorgezogene Beitragsfälligkeit werden die Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt, bevor die endgültige Höhe der Verbindlichkeit feststeht. Zu diesem Zweck wurde im DATEV-Kontenrahmen das Konto "Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern (SKR03 1759/SKR04 3759)" eingerichtet.

 
Praxis-Tipp

Lohnzahlung vor Fälligkeitstermin der Beitragsnachweise

Wenn der Zahltag bzw. Abrechnungstag für die Löhne und Gehälter vor dem Fälligkeitstag der Beitragsnachweise liegt, gibt es keine Probleme mit der Abstimmung. Sofern die endgültige Abrechnung vor oder an dem Tag der Fälligkeit der Beitragsnachweise erstellt wird, entfällt die Schätzung und die voraussichtliche Beitragsschuld entspricht der tatsächlichen Verbindlichkeit. Änderungen, die sich nach dem Abrechnungstag ergeben, werden im Folgemonat berücksichtigt und beeinflussen nicht die Beiträge des laufenden Monats. Wenn aber zum Monatsende abgerechnet, ergeben sich regelmäßig Differenzen zwischen voraussichtlicher Beitragsschuld und endgültiger Verbindlichkeit.

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • monatliche Buchung der "voraussichtlichen Beitragsschuld" und Verrechnung am Ende des Monats anhand des Lohnbuchungsbelegs mit der endgültigen Verbindlichkeit oder
  • Buchung ausschließlich über das Konto "Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (SKR03 1742/SKR04 3740)" und monatliche Abstimmung dieses Kontos.

Der Aufwand erhöht sich in beiden Fällen mit der Anzahl der abzurechnenden Krankenkassen.

 
Praxis-Beispiel

Praxisbeispiel (Ausgangssituation): Darstellung der Betragsveränderung

Im Unternehmen wird mit folgenden Krankenkassen abgerechnet: AOK, DAK, TK. Die Abrechnung und Abstimmung der SV-Beiträge wird über 2 Monate verfolgt.

Die Restverbindlichkeit 12/01 sowie das neue Schätzungssoll 01/02 betragen:

 
Krankenkassen Restverbindlichkeit per 12/01 [EUR] Schätzung. Monat 01/02 [EUR] Zahlsummen 01/02 [EUR] = voraussichtliche Beitragsschuld = Beitragsnachweis
AOK 1.770 12.000 13.770
DAK 200 5.200 5.400
TK 500 4.700 5.200
Summen 2.470 21.900 24.370

Anmeldung und Überweisung der Beiträge zum 27.1.02 (2 Tage vor Fälligkeit): 24.370 EUR

Endgültige Werte per 31.1.02:

 
Krankenkassen Schätzung. Monat 01/02 [EUR] Endgültige Verbindlichkeit lfd. Monat 01/02 [EUR] lt. Buchungsbeleg

Restverbindlichkeit/-forderung

[EUR]
AOK 12.000 11.900 – 100
DAK 5.200 5.500 + 300
TK 4.700 4.700 +/– 0
Summen 21.900 22.100 + 200

Die Restverbindlichkeit 01/02 sowie das neue Schätzungssoll 02/02 betragen:

 
Krankenkassen Differenz Vormonat (EUR) Schätzung lfd. Monat 02/02 [EUR] Zahlsummen 02/02 [EUR] = voraussichtliche Beitragsschuld = Beitragsnachweis
AOK – 100 12.700 12.600
DAK + 300 5.600 5.900
TK +/– 0 4.700 4.700
Summen + 200 23.000 23.200

Anmeldung und Überweisung der Beiträge zum 24.2.02 (2 Tage vor Fälligkeit): 23.200 EUR

Endgültige Werte zum 28.2.02:

 
Krankenkassen Schätzung Monat 02/02 [EUR] Endgültige Verbindlichkeit lfd. Monat 02/02 [EUR] lt. Buchungsbeleg

Restverbindlichkeit/ -forderung

[EUR]
AOK 12.700 12.550 – 150
DAK 5.600 5.600 +/– 0
TK 4.700 4.620 – 80
Summen 23.000 22.770 – 230

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