Hans Groß ist selbstständiger Handwerker (eK). Aufgrund der Abnahmemenge des Jahres 01 erhält er von seinem Rohstoffhändler einen jährlichen Bonus in Höhe von 5 % des abgenommenen Netto-Warenwertes. Die Berechnung des Bonus erfolgt regelmäßig im Februar des Folgejahres, weil erst dann die tatsächliche Abnahmemenge von Groß festgestellt werden kann. Laut vertraglicher Vereinbarungen steht Groß der Bonus zum 31.12. eines jeden Jahres zu, wenn er einen Mindestjahresumsatz von 10.000 EUR erreicht hat. Für das Jahr 01 hat Groß den Mindestumsatz geschafft, dies ergibt sich aus seinem Kreditorenkonto für den Rohstoffhändler. Der Bonus, den Groß von seinem Rohstoffhändler erhält, beträgt 3.000 EUR zzgl. 570 EUR Umsatzsteuer. Hans Groß verteuert seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung).

Folge:

Hans Groß muss in seiner Bilanz zum 31.12.01 den Bonus (= 3.570 EUR) als sonstigen Vermögensgegenstand erfassen. Den Nettobetrag (= 3.000 EUR) verbucht er dabei als sonstige betriebliche Erlöse. Außerdem muss er noch die Umsatzsteuer (= 570 EUR) erfassen, da diese für den Dezember 01 angemeldet und abgeführt werden muss. Hierfür sollte der Unternehmer Groß eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung bei seinem zuständigen Finanzamt einreichen.

Buchungsvorschlag zum 31.12.01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1500/1300 Sonstige Vermögensgegenstände 3.570 8640/4836 Sonstige betriebliche Erträge 19 % USt 3.570
 
Hinweis

DATEV-Automatikkonto

Das Konto 8640/4836 (SKR 03/04) ist ein Automatikkonto, sodass sich die separate Buchung der Umsatzsteuer erübrigt.

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