Der Unternehmer/Freiberufler kann auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, wenn die nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums von 5 Jahren anfallen.

 
Praxis-Beispiel

Sonderabschreibung: Berechnung bei nachträglichen Anschaffungskosten

Der Unternehmer hat am 4.1.2021 eine Maschine angeschafft, die eine Nutzungsdauer von 10 Jahren hat. Die Anschaffungskosten haben 20.000 EUR betragen. Im Jahr 2024 entstehen nachträgliche Herstellungskosten von 5.000 EUR. Der Unternehmer rechnet wie folgt:

 
Zeitliche Entwicklung

Abschreibung

EUR
Anschaffungskosten am 4.1.2021 20.000

Abschreibung in 2021

Sonderabschreibung 20 %

2.000

4.000

Buchwert am 31.12.2021

Abschreibung in 2022

14.000

2.000

Buchwert am 31.12.2022

Abschreibung in 2023

12.000

2.000

Buchwert am 31.12.2023

Nachträgliche Herstellungskosten in 2024

10.000

5.000
Buchwert 15.000
Sonderabschreibung 5.000 EUR × 20 % = 1.000
Lineare Abschreibung 20.000 EUR + 5.000 EUR = 25.000 EUR × 10 % 2.500

Buchwert am 31.12. 2024

Abschreibung in 2025

11.500

2.500
Buchwert am 31.12.2025 9.000

Der Restbuchwert von 9.000 EUR ist auf die verbleibende Nutzungsdauer von 5 Jahren zu verteilen:

 
9.000 EUR : 5 = 1.800 EUR pro Jahr

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge