Die Plankostenrechnung will mit den Mitteln des Soll-Ist-Vergleichs die Nachteile der Ist- und Normalkostenrechnung ausgleichen. Ebenso wie die Normalkostenrechnung kann auch die Plankostenrechnung dabei nicht auf die Erfassung der Istkosten verzichten. Sie werden deshalb genauso nach Kostenarten und Kostenstellen getrennt gesammelt wie das in der Istkostenrechnung der Fall ist.

 
Praxis-Tipp

Die Erfahrung zeigt, dass mit Einführung der Plankostenrechnung in der Regel eine Steigerung des Kostenbewusstseins der Verantwortlichen einhergeht.

Die Planbeschäftigung hat dabei eine ganz besondere Maßstabsfunktion. Die Plankosten orientieren sich an der Planbeschäftigung: Auf der Basis der Planbeschäftigung ergeben sich die Plankosten, die dann in den monatlichen Soll-Ist-Vergleich einbezogen werden. Gegebenenfalls sind die Plankosten den individuellen Beschäftigungsverhältnissen einzelner Monate anzupassen.

Liegt die Istbeschäftigung deutlich über der Planbeschäftigung, kann das z. B. höhere Energieverbräuche zur Folge habe. Das heißt: Die höheren Energiekosten sind nicht verbrauchsbedingt und müssen aus dem Soll-Ist-Vergleich eliminiert werden. Für den Fall, dass die Planbeschäftigung nicht 100 % beträgt, werden im Umkehrschluss im Rahmen der Plankostenrechnung entsprechend die Kosten für die reduzierte Beschäftigung zum Vergleich herangezogen.

Aus diesem Grunde müssen nur die für die Planbeschäftigung gültigen Plankosten in Vorgabewerte umgewandelt werden, die für die jeweilige Istbeschäftigung eine Maßstabsfunktion hat. In diesem Zusammenhang spricht man von Sollkosten (vgl. Abb. 8).

Abb. 8: Bildung der Sollkosten auf Basis der Planbeschäftigung

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