Wer bereits Kunden im Ausland hat, kann deren Zahlungswege jetzt durch SEPA-Mandate vereinfachen, solange sie im Gültigkeitsbereich von SEPA ihren Geschäftssitz oder zumindest eine Bankverbindung haben. Mit SEPA besteht die Möglichkeit, die Konten im Ausland und die Abläufe in der Buchhaltung hinsichtlich der Auslandskunden zu bereinigen. Dabei sind unterschiedliche Ausgangssituationen zu beachten:

Vergleichbares Lastschriftverfahren wird genutzt

In einigen der SEPA-Teilnehmerstaaten gab und gibt es noch bis zum 01.02.2014 Verfahren, die denen in Deutschland ähnlich sind. Da dies keine grenzüberschreitenden Verfahren sind, muss das Unternehmen in diesen Fällen ein Konto im jeweiligen Land unterhalten.

Diese bisherigen Zahlungsverfahren müssen auf die neuen SEPA-Mandate umgestellt werden. Dabei sind die nationalen Regelungen der Überführung und Neuvergabe, die von denen in Deutschland abweichen können, zu beachten.

Grundsätzlich ist die Frage zu klären, ob das Auslandskonto des Unternehmens in dem jeweiligen Land noch notwendig ist. Aus technischen Gründen wird es nicht mehr benötigt, da die neuen SEPA-Lastschriftverfahren auch grenzüberschreitend funktionieren und es, verglichen mit rein inländischen Transfers, keinen Unterschied hinsichtlich der Kosten und Laufzeiten gibt. Es kann jedoch für die Zahlungspflichtigen aus psychologischen Gründen wichtig sein, die Zahlung an eine nationale Bank zu leisten. Das kann nur gemeinsam mit der Verkaufsabteilung entschieden werden.

Wenn die Entscheidung für ein Konto in Deutschland getroffen wurde, müssen alle vorliegenden Ermächtigungen neu eingeholt werden. Die Möglichkeit der Überführung in ein SEPA-Basismandat gibt es nur für deutsche Bankeinzugsermächtigungen. Wichtig ist in diesen Fällen die ausführliche Erklärung der SEPA-Abläufe.

Zahlungen gehen auf ein Auslandskonto ein

Wenn das Unternehmen bisher ein Auslandskonto für Überweisungen zur Verfügung gestellt hat, wird dieses, wie bereits erläutert, durch den SEPA-Credit-Transfer, die neue SEPA-Überweisung, überflüssig. Es bietet sich an, den Kunden und anderen Zahlungspflichtigen im Zuge der Umstellung anzubieten, die Zahlungen mittels einer SEPA-Lastschrift zu erledigen.

Wenn das Unternehmen bereits in Deutschland Lastschriften nutzt, kann es diesen Weg auch den Kunden im SEPA-Ausland anbieten. Doppelte Abläufe in der Buchhaltung entfallen ebenso wie die Verwaltung des Auslandskontos.

Zahlungen gehen auf das Inlandskonto ein

Ähnliche Überlegungen wie die im Punkt vorher beschriebenen könnten Kunden anstellen, die ihre Zahlungen aus dem Ausland auf ein deutsches Konto des Unternehmens leisten. Diese haben bereits durch die Europaüberweisung gewonnen und gewinnen noch mehr durch den SEPA-Credit-Transfer. Das Unternehmen kann noch mehr Vorteile erzielen, wenn es diese Zahlungspflichtigen dazu bringt, das Lastschriftverfahren unter SEPA zu nutzen.

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