Die nächste Betriebsprüfung kommt bestimmt. Handels- und Handwerksbetriebe tun gut daran, im Vorfeld die Richtsätze der Finanzverwaltung zu kennen. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die privaten Warenentnahmen (z. B. Getränke und Verpflegung des Unternehmers in der Gastronomie) monatlich pauschal zu verbuchen und entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die amtlichen Richtsätze werden jährlich neu ermittelt. Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2022 mit Schreiben vom 10.8.2023 veröffentlicht.[1]

[1] BMF-Scheiben v. 10.08.2023, IV D 3 – S 1544/19/10001 :009

3.1.1 Richtsätze werden basierend auf Rohgewinn, Halbreingewinn und Reingewinn ermittelt

Richtsätze werden in v. H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel)), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben. Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

3.1.2 Welche Betriebe als Handelsbetriebe gelten

Als Handelsbetriebe i. S. d. Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen: Bäcker, Konditor – Bestattungsunternehmen – Cafés, Eisdielen, Gaststätten, Imbissbetriebe – Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- u. Vollpension (ohne Hotels garnis) – Fleischer, Metzger, Schlachter – Kosmetiksalons. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

3.1.3 Welche Betriebe als Fertigungsbetriebe gelten

Als Fertigungsbetriebe i. S. d. Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen: Frisörgewerbe – Glas- und Gebäudereinigungsbetriebe – Gerüstbauer – Kfz-Lackiererei und –Reparatur.

 
Hinweis

Besonderheit im Dienstleistungsbereich

Im Dienstleistungsbereich ist eine Verprobung der Einnahmen über den Wareneinsatz nicht möglich. Einnahmen nicht zu erfassen, ist hier aber ebenso gefährlich.

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