Ein Quartalsabschluss umfasst alle für die Kostenrechnung typischen Arbeiten und ist sehr zeitaufwändig. Auf der anderen Seite gehört diese Aufgabe zu den ursprünglichen Obliegenheiten in der Kostenrechnung und liefert viele Werte auch für die weitere Arbeit. Bezüglich der notwendigen Arbeiten und der Termine besteht kaum Spielraum. Stichtage sind der 31. März, der 30. Juni und der 30. September eines Jahres. Trotz der weit verbreiteten IT-Unterstützung hängt der Zeitraum, der zur Verfügung steht, von anderen Abteilungen ab. Die Kostenrechnung kann erst tätig werden, wenn die Finanzbuchhaltung den Monat bzw. das Quartal abgeschlossen hat, in der Personalbuchhaltung alle Kontierungsbögen gebucht sind und das Lager die korrekte Ermittlung von Mengen und Preisen geschafft hat.

Typisch ist eine Frist von vier Wochen nach dem Quartalsende, bis zu dem der Abschluss in der Kostenrechnung erfolgt ist. Dabei gibt es Auswertungen, die relativ schnell erstellt werden können (z. B. die Leistungsseite), andere benötigen wesentlich länger, weil Vorarbeiten notwendig sind (z. B. der BAB). Der herrschende Zeitdruck führt zu Ungenauigkeiten im Ergebnis, da die Notwendigkeit zur Schätzung von Werten mit der Geschwindigkeit, mit der der Abschluss erwartet wird, steigt.

 
Praxis-Tipp

Schnelle Ergebnisse

Entwicklungen in der Kosten- und Leistungsabrechnung müssen schnell erkannt werden. Dazu bietet es sich an, wichtige Sachverhalte schon vor Abschluss der eigentlichen Kostenrechnung systematisch zu schätzen. Der Weg der Schätzung und die möglichen Risiken müssen allen Beteiligten bekannt sein, damit die Werte korrekt eingeordnet werden können.

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